Allgemeine Geschäftsbedingungen Spielraum Fablab (AGB)
Herzlich willkommen im Fab Lab des Spielraum Fablab e.V.
Wir wollen Unfälle vermeiden und gewährleisten, dass die Werkstatt in gutem Zustand bleibt und ein angenehmes Arbeiten für alle Mitglieder möglich ist. Deshalb bitten wir Sie, folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten.
1 Allgemeines
Der Vertrag zwischen Spielraum Fablab e.V. und den Nutzern des Fablabs wird geregelt durch
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- die Fablab-Hausordnung
- allfällige Einzelvereinbarungen
Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt ab 01.08.2015 und nur für Nutzer mit gültiger Mitgliedschaft.
2 Mitgliedschaft
Basis für die Inanspruchnahme des Fablabs ist die Fablab-Mitgliedschaft. Spielraum Fablab-Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Bei letzteren ist aber auch eine bestimmte natürliche Person als Nutzungsberechtigter namhaft zu machen. Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung an eine andere Person ist nicht möglich.
Die Anmeldung ist jederzeit möglich und muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen. Das Formular kann eingescannt per Email gesendet oder persönlich im Büro übergeben werden. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Jeder Nutzer bekommt eine persönliche Member Card ausgestellt. Diese ist nicht übertragbar und muss bei Nutzung des Fablabs mitgeführt werden.
3 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Bankeinzug von einem Bankkonto des SEPA-Zahlungsraums. Bei Nichteinlösung des Bankeinzugs kann der Nutzer vorübergehend gesperrt werden, ohne dass sich daraus Ansprüche auf Gebührenrefundierung ergeben.
4 Verfügbarkeit
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der Laborinfrastruktur. Aufgrund von technischen Defekten oder anderen Gründen kann es vorkommen, dass Teile des Fablabs oder auch das ganze Fablab vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.
Das Fablab ist jeweils von 24. Dezember bis 6. Jänner des Folgejahres geschlossen. Dieser Zeitraum wird für Inventur, Jahresabschluss und umfassende Wartungsarbeiten genutzt. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.
5 Gerätebenützung
Alle NutzerInnen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von der Fachberatung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Fachberatung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
Die Arbeitsbereiche und verwendeten Werkzeuge und Geräte sind von den NutzerInnen in dem selben oder besseren Zustand wie vorgefunden zu hinterlassen.
Grundsätzlich gilt für die Gerätenutzung im Fablab das First-Come-First-Served Prinzip. Wenn also ein Gerät frei ist, kann das Gerät benutzt werden. Ist das Gerät belegt oder warten auch andere Nutzer auf das Gerät, so hat man sich untereinander abzusprechen. Innerhalb der regulären Öffnungszeiten können die Geräte auch reserviert werden. Reservierungen haben Vorrang. Nach Ende der Reservierung gilt wieder First-Come-First-Served.
6 Haftung für persönliche Gegenstände und Maschinenbenützung
Für persönliche Gegenstände im Fablab wird keine Haftung übernommen.
Außerhalb von gemieteten Schließfächern dürfen keine Gegenstände im Fablab gelagert werden.
Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Spielraum Fablab e.V. so z. B. die Nutzung der Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr. Anweisungen des Fablab Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Alle NutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
Spielraum Fablab e.V. haftet nicht für kaputt gegangenes Verbrauchsmaterial, unabhängig davon, ob es sich um eine Fehlbedienung oder einen Defekt am Gerät handelt.
Die NutzerInnen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind den Mitarbeitern bzw. dem Verein (rechtlicher Träger der Werkstatt) unverzüglich zu melden.
7 Datenschutz
Persönliche Daten der Mitlgieder werden zur Vereinsverwaltung gespeichert.
8 Schlussbestimmungen
Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer vorbehalten.
Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam.
Innsbruck, den 24.07.15,
der Vorstand
IMPRESSUM
Spielraum FabLab
Franz-Fischerstraße 12
A – 6020 Innsbruck
fablab@spielraumfueralle.at
Öffnungszeiten
So, Mo, Di, Mi geschlossen
Do, Fr, Sa 09:00-21:00
Links
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AGB
Vereinsstatuten
SPONSOREN
Vielen Dank an unsere Sponsoren, die die Entstehung des Spielraum FabLab`s um einiges leichter gemacht haben!
Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren vielen HelferInnen, die uns bei der Fertigstellung unserer Räumlichkeiten unermüdlich zur Seite gestanden sind!
Das Spielraum FabLab ist immer auf der Suche nach finanzieller Unterstützung, Geräte oder Materialsponsoren oder Menschen, die sich gerne einbringen möchten!